Herzlich Willkommen auf unserer Website!
Hier finden Sie alle Informationen zum Landesfrauenrat Sachsen e.V., unseren Aktivitäten und Veranstaltungen, der Entstehungsgeschichte, unseren Mitgliedern und Kooperationspartner*innen sowie Neuigkeiten aus dem Bereich der Gleichstellung. Bleiben Sie auch bei unseren Projekten „Frauen in die Politik“, „Deutsch-Polnisches Projekt“, „Sächsische Frauenwoche“ und „frauenorte sachsen“ auf dem Laufenden. In unserem Pressebereich und unter „Beiträge“ finden Sie aktuelle Mitteilungen.
Aktuelles
Aktuelle Stellenausschreibung des Landesfrauenrat Sachsen e.V.
Projekt- und Geschäftsstellenleitung gesucht
Der Landesfrauenrat Sachsen e.V. ist der Dachverband unterschiedlicher Frauenorganisationen im Freistaat Sachsen und vertritt damit ca. 170.000 Frauen. Wir arbeiten unabhängig, parteienübergreifend und überkonfessionell. Wir setzen uns für die Verwirklichung der Gleichstellung und Chancengleichheit gemäß des in Art. 3 GG und Art. 8 Sächsische Verfassung verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebotes sowie des Gleichstellungsgebotes ein und engagieren uns für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen aller Altersgruppen in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen.
Zum 1. November 2025 suchen wir eine Projekt- und Geschäftsstellenleiterin. Die Stelle ist vorerst bis zum 31.12.2025 befristet. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Der Stundenumfang umfasst 40 Stunden/Woche.
Bewerbungsfrist: Bewerbungen können bis zum 31. August 2025 als pdf-Dokument an kontakt@landesfrauenrat-sachsen.de gesendet werden.
Hier finden Sie die vollständige Stellenausschreibung: 2025_Stellenausschreibung_Geschäftsstellenleitung
Unterstützung des Bündnisses für Gleichstellung – #Unverhandelbar
Wie Sie bereits erfahren haben, hat das Sächsische Innenministerium mit Minister Armin Schuster in den letzten 2 Jahren an einem Entwurf für ein Kommunalfreiheitsgesetz gearbeitet. Als zweiten Punkt findet sich in diesem Entwurf, dass die Gleichstellungsbeauftragten (wie auch Beauftragten für Integration und Migration) reduziert/ gestrichen werden sollen, um Kommunen finanziell zu entlasten.
Dabei ist die Etablierung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten eine Errungenschaft frauenbewegten Engagements an den Runden Tischen 1989/90. Von Beginn an sind sie ein zentrales Instrument für die Umsetzung des Artikel 8 der Sächsischen Landesverfassung. Der weibliche Bevölkerungsanteil in Sachsen beträgt 51 Prozent und es ist die Aufgabe des Staates, der weiblichen Hälfte der Bevölkerung ein gleichberechtigtes, gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben zu garantieren.
Um die Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten zu verhindern, hat die LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens die Kampagne „Hände weg von unseren Gleichstellungsbeauftragten“ sowie das „Bündnis für Gleichstellung – #Unverhandelbar“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, mittels Social Media auf das Thema aufmerksam zu machen und langfristig eine Kürzung zu verhindern.
Jetzt ist eure Unterstützung gefragt, denn es geht um die Zukunft der Gleichstellungsbeauftragten! – Macht mit und sendet uns eure Statements zu. Wir veröffentlichen eure Antworten auf unserer Homepage und leiten diese auch für die Online-Kampagne an die LAG der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens weiter. Beantwortet dafür einfach unseren Fragebogen: https://forms.cloud.microsoft/r/UVPkx1ZEuK
Vielen Dank für euer Engagement!
Bisher eingegangene Antworten:
51 Prozent für Frauen!
Eine feministische Stellungnahme des Landesfrauenrats Sachsen
Frauen machen in Sachsen mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus – 51 Prozent. Doch in den gesellschaftlichen Machtstrukturen, politischen Entscheidungsprozessen und wirtschaftlichen Leitungsfunktionen spiegelt sich dieses Verhältnis nicht ansatzweise wider. Das ist kein Zufall, sondern Folge struktureller Benachteiligung und historisch gewachsener Ungleichheit. Es ist höchste Zeit, dass Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit nicht länger als Randthemen behandelt werden – sondern als das, was sie sind: zentrale Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie und eines gerechten Gemeinwesens.
Gleichstellung ist keine „Last“ – sie ist Priorität. […]
Hier weiterlesen: Stellungnahme „51 Prozent für Frauen“
Stellungnahme des Landesfrauenrat Sachsen e.V. zum Entwurf für ein „Kommunales Freiheitsgesetz“:
Mit Entsetzen haben wir von den Überlegungen des Sächsischen Innenministeriums erfahren, die Pflichten zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu reduzieren bzw. zu streichen sowie die Kommunen komplett aus der Geltung des sächsischen Gleichstellungsgesetzes herauszunehmen. Diese Überlegungen sind Teil eines Papiers des Sächsischen Städte und Gemeindetag und vom Sächsischen Ministerium des Innern für ein “Kommunales Freiheitsgesetz”.
Die Etablierung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist eine Errungenschaft frauenbewegten Engagements an den Runden Tischen 1989/90. Von Beginn an sind sie ein zentrales Instrument für die Umsetzung des Artikel 8 der Sächsischen Landesverfassung: „Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.“ Der weibliche Bevölkerungsanteil in Sachsen beträgt 51 Prozent. Es ist die Aufgabe des Staates, der weiblichen Hälfte der Bevölkerung ein gleichberechtigtes, gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben zu garantieren….
Hier weiterlesen: Stellungnahme zum „Kommunalen Freiheitsgesetz“
Veranstaltungen
Hier finden Sie zahlreiche Veranstaltungen von und mit dem Landesfrauenrat Sachsen e.V. sowie von unseren Mitgliedsvereinen und Kooperationspartner*innen. Wir freuen uns schon auf Ihre Teilnahme!
Alle VeranstaltungenRückblick
Hier finden Sie vergangene Veranstaltungen und Aktivitäten von und mit dem Landesfrauenrat Sachsen e.V. sowie wichtige Ereignisse und Informationen im Bereich der Gleichstellung.
Alle EventsLandesfrauenrat Sachsen e.V.
Strehlener Str. 12-14
01069 Dresden
Mo – Fr 9 bis 15 Uhr
Telefon: 0351 472 10 62
E-Mail: kontakt@landesfrauenrat-sachsen.de