„Nehmt ihr uns eine, antworten wir alle – Femizide stoppen“
Der Landesfrauenrat Sachsen e.V. ruft am 05.09.2023, 9:00-10:00 Uhr zu einer Versammlung am Landgericht Dresden (Lothringer Str. 1, 01069 Dresden) auf.
Zum Prozessauftakt der Gerichtsverhandlung um einen Femizid in Dresden treffen wir uns am 05.09.2023, 9:00 Uhr, gemeinsam mit der Fachstelle der LAG gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. vor dem Landgericht Dresden.
Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt in ihrem Dossier über Femizide und Gewalt an Frauen, dass weltweit alle elf Minuten eine Frau Opfer eines Femizids wird. In Deutschland wird durchschnittlich jeden Tag eine Frau Opfer einer Gewalttat durch ihren (Ex-)Partner – jeden dritten Tag endet diese Gewaltanwendung gegenüber den Frauen tödlich.2 In Sachsen wurden seit 2020 18 Frauen Opfer eines Femizids, davon alleine 3 Frauen in diesem Jahr. Diese Zahlen sind erschreckend und beschreiben eine globale Problemlage.
Die Rechtslage bezüglich Femiziden ist in Deutschland nicht einheitlich und verfestigt den Gedanken der geschlechtsbezogenen Besitzansprüche oft sogar noch weiter. Das Motiv der niedrigen Beweggründe (für die Anerkennung des Mordes) wird durch entsprechende Gerichte ausführlich und kritisch geprüft. Der Bundesgerichtshof entschied dazu grundlegend: Tötet ein Mann seine (Ex-) Partnerin, weil die Frau die gemeinsame Beziehung beenden möchte, so liegen keine niedrigen Beweggründe vor, weil sich „der Angeklagte durch die Tat gerade dessen selbst beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will.“3 Im Umkehrschluss bedeutet diese Entscheidung, dass den getöteten Frauen selbst eine Teilschuld für ihren Tod zugesprochen wird, denn sie entzogen sich schließlich den Besitzansprüchen ihres (Ex-) Partners.4 Der Landesfrauenrat Sachsen e.V. verurteilt diese Sichtweise auf das Schärfste. Frauen sind kein Besitz! Sie tragen niemals die Schuld an den Gewaltausbrüchen eines Mannes oder ihres (Ex-) Partners. Wir fordern deshalb: Sogenannte „Trennungstötungen“ müssen flächendeckend als Femizide anerkannt werden. Die Besitzansprüche von Männern an Frauen dürfen nicht weiter durch Gerichte legitimiert werden.
Wir freuen uns über jegliche Unterstützung vor dem Landgericht Dresden.
1 Medienservice Sachsen: Verdacht des Mordes. Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –, vom 02.06.2023, URL: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1066856.
2 Bundeszentrale für politische Bildung: Femizide und Gewalt gegen Frauen, vom 20.04.2023, URL: https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/femizide-und-gewalt-gegen-frauen/.
3 BGH vom 29.10.2008, Az. 2 StR 349/08; BGH vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; BGHR StGB § 211 niedrige Beweggründe 32.
4 Siehe dazu auch: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb): Themenpapier: 19-24. Femizide in Deutschland: Strafverfolgung und angemessene Bestrafung von sogenannten Trennungstötungen, vom 25.11.2019, URL: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st19-24.