Mit Inkrafttreten der Regelungen im Asylgesetz in 2019, denen zufolge Länder und Kommunen „geeignete Maßnahmen“ zum Schutz von vulnerablen Personen in Unterkünften für geflüchtete Menschen treffen sollen, haben die rechtlichen Träger einen gesetzlichen Auftrag, den Gewaltschutz voranzubringen. Damit das gelingt ist ein effektives Zusammenwirken von allen für die Unterbringung relevanten Akteuren aus der Praxis der Sozialen Arbeit, der Zivilgesellschaft und der zuständigen Landes- und kommunalen Behörden unerlässlich. Insbesondere vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Ausgangsbedingungen in Unterkünften für geflüchtete Menschen kann der fachliche Austausch wichtige Impulse für die Verbesserung des Gewaltschutzes geben.
Der Fachtag „Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ hat zum Ziel, diesen fachlichen Austausch zu befördern und legt den Fokus auf den Transfer gewonnener Erfahrungen und Erkenntnisse. Im Zentrum stehen Fragen, die sich unter dem Gesichtspunkt des Gewaltschutzes im Unterbringungskontext immer wieder als besonders virulent erwiesen haben.
Anmeldungen sind bis zum 31.07.2021 per Mail an www.malteser-dresden.de/anmeldungfachtag möglich.
Weitere Informationen gibt es hier: Einladung 2. Fachtag Gewaltschutz