Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ ist im Juli 2017 in Kraft getreten. Die Änderungen, die durch dieses Gesetz in den verschiedenen Bereichen z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erfolgten, sind sehr vielschichtig. Obwohl das vorrangige Ziel des Gesetzes der Schutz des Kindeswohls ist, ist das Gesetz an vielen Stellen noch nicht in der Praxis angekommen, Verfahrenswege und Zuständigkeiten sind unklar und konkrete Zahlen fehlen. Die Umsetzungen in der Praxis erfolgen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, wie die Erfahrungen zeigen.
Im Rahmen des Fachtages soll gemeinsam mit VertreterInnen der Bundes- und Landesregierungen sowie mit MitarbeiterInnen verschiedener Behörden und Beratungsstellen Praxiserfahrungen ausgetauscht sowie eine Bedarfsanalyse über mögliche Nachbesserungen erörtert werden. Dies umso mehr, da bereits in Kürze ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit von Teilen des Gesetzes mit dem Grundgesetz zu erwarten ist. Eine Sammlung von best practice Beispielen sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse sollen anschließend veröffentlicht werden.
Fachtag „Zwei Jahre Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“
Landesfrauenrat Sachsen e.V.
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