Mitte August 2020 traten die RLCorCG sowie die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung in Kraft. Die Richtlinie Corona-Soforthilfe Chancengleichheit ist bis zum 31. Dezember 2020 und die Richtlinie Chancengleichheit, rückwirkend, seit dem 1. Januar 2020 gültig. Aber, alle Förderanträge, „… die bis zum 31. Dezember 2019 eingegangen sind und den Förderzeitraum ab dem 1. Januar 2020 betreffen, werden grundsätzlich nach den Bestimmungen der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinie behandelt. Alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2020 gestellt werden, werden nach den Regelungen dieser (neuen) Richtlinie behandelt“.
Bereits am 16. September 2020 wird in den Räumen der Landesdirektion Sachsen eine erste Informationsveranstaltung, auf Einladung des SMJusDEG, zu beiden Richtlinien stattfinden. Aufgrund der gegenwärtig gültigen Hygienemaßnahmen können hier nur 35 Teilnehmende eingeladen werden, so dass wir uns kurzfristig, in Abstimmung mit Frau Hauptfleisch (Gleichstellungsbeauftragte LD Sachsen), entschlossen haben, eine zweite Infoveranstaltung anzubieten. Auch wir können nur maximal 35 Teilnehmende begrüßen und wir bitten Sie, sich rechtzeitig anzumelden.
Die Veranstaltung ist eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Landesdirektion Sachsen und dem Landesfrauenrat Sachsen e.V.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bis zum 21. September 2020 an folgende E-Mail Adresse: kontakt@landesfrauenrat-sachsen.de oder telefonisch unter 0351 4721062.