14.06.2021 19:00 -
14. 06. 2021 20:30

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Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Seit 2018 anerkennt das Recht einen dritten positiven Geschlechtseintrag, „divers“. Trotz dieser grundlegenden Veränderungen im Recht steht die vollständige Gleichberechtigung queerer Personen und Lebensgemeinschaften im Abstammungsrecht weiterhin aus. So sind etwa lesbische Paare auf den Weg der Stiefkindadoption verwiesen, um gleichberechtigte Eltern ihres gemeinsamen Wunschkindes zu werden – ein gerichtliches und behördliches Verfahren, das die Betroffenen oftmals als diskriminierend und entwürdigend erleben. Nach mehreren unabgeschlossenen gesetzgeberischen Reformansätzen scheint nun rechtliche Bewegung in die Sache zu kommen. Zwei Oberlandesgerichte haben im März 2021 entschieden, dass das geltende Abstammungsrecht verfassungswidrig ist und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der djb lädt in Kooperation mit dem Doktorandennetzwerk für Öffentliches Recht der Universität zu Köln zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein. Die Referentin Lucy Chebout promoviert zum Abstammungsrecht und hat beide Verfahren als Rechtsanwältin vertreten. Sie wird die familienrechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragen beleuchten und über die Hintergründe der strategischen Prozessführung berichten.

Die Veranstaltung wird über die Plattform Zoom stattfinden. Anmeldungen sind bis zum 13.06. möglich. Bitte Vor- und Nachnamen unter veranstaltungen@djb.de angeben und im Betreff die Veranstaltung nennen. Die Einwahldaten kommen zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.