Mit der Istanbul-Konvention (IK) ist ein Meilenstein in der Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung der Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* im europäischen Raum erreicht. Die IK definiert Gewalt gegen Frauen*und Mädchen* ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung. Dies bezieht sich auch auf Gewalt im digitalen Raum: Cybergewalt.
Digitale Kommunikationsmittel eröffnen uns neue Handlungsräume, die jedoch gleichzeitig offen für neue Formen von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* sind. Cybergewalt betrifft alle Frauen*. Die Konferenz möchte Fragen nachgehen, wie beispielsweise:
- Welche Artikel der Istanbul-Konvention beziehen sich auf die Cybergewalt gegen Frauen*?
- Welche Formen von geschlechtsspezifischer Cybergewalt werden im 21. Jahrhundert ausgeübt? Und wie?
- Wie können wir die sexistische und rassistische Cybergewalt gegen Frauen* und Mädchen*, insbesondere im Zusammenhang mit migrierten und geflüchteten Frauen*, sichtbar machen?
Mit zwei Vorträgen und einer Podiumsdiskussion soll über Cybergewalt gegen Frauen* und Mädchen* und Handlungsmöglichkeiten gemäß der Istanbul-Konvention mit Akteurinnen* des Europäischen Parlaments, der Bundesregierung sowie Beraterinnen* und Aktivistinnen* diskutiert werden.
Ausführliche Informationen zum Programm sind hier zu finden: